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   BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64   

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https://dejure.org/1965,88
BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64 (https://dejure.org/1965,88)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64 (https://dejure.org/1965,88)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1965 - Ib ARZ 207/64 (https://dejure.org/1965,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung eines Darlehens - Anspruch wegen rückständiger Gehaltsforderung - Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshofs - Zuständigkeitsstreits zwischen Landgericht und Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 14
  • NJW 1965, 1596
  • MDR 1965, 725
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
    (Ergänzung zu BGHZ 17, 185 [BGH 04.05.1955 - IV ZR 185/54] und BGH NJW 1964, 1416).

    Angesichts des Fehlens eines den streitenden Gerichten dieser Gerichtszweige gemeinsam übergeordneten Gerichts hat der Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten bereits bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und dieses sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat (BGH a.a.O.), oder wenn ein Arbeitsgericht, das an ein ordentliches Gericht zurückverwiesen hat, dem Bundesgerichtshof die Akten zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zugeleitet hat (BGH NJW 1964, 1416 f).

    Daher schließt eine wegen der Höhe des Streitwerts erfolgte Verweisung vom Amtsgericht an das Landgericht eine Weiterverweisung an das Arbeitsgericht nicht aus (BGH NJW 1964, 1417 [BGH 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64]).

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
    Es meint jedoch unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats NJW 1964, 46 [BGH 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63], im vorliegenden Falle sei der Wille des erstverweisenden Gerichts (des Amtsgerichts Saarlouis) nicht eindeutig erkennbar gewesen, nur wegen der Höhe des Streitwerts die sachliche Verweisung an das Landgericht auszusprechen.

    Anders als im Falle NJW 1964, 46 [BGH 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63] handelt es sich daher im Streitfall um ein verändertes Klagevorbringen, welches das Amtsgericht mangels Kenntnis bei seinem Verweisungsbeschluß noch gar nicht hatte berücksichtigen können.

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat (BGHZ 17, 169 f [BGH 02.05.1955 - I ARZ 213/54]), ist die Vorschrift jedoch im Interesse einer möglichst schnellen Beendigung eines solchen Streits auch im Verhältnis zwischen Arbeitsgericht und ordentlichem Gericht heranzuziehen, weil in § 48 Abs. 1 ArbGG die entsprechende Anwendung der § 11, 276 ZPO bestimmt ist und somit auch zwischen diesen Gerichten Zuständigkeitsstreitigkeiten durch die Entschließung des zunächst angerufenen Gerichts in einer das andere Gericht bindenden Weise beseitigt werden können.

    Darüber hinaus erscheint in Anlehnung an den die Regelung des Verweisungsrechts beherrschenden Grundsatz, die Ausweitung von Zuständigkeitsstreitigkeiten tunlichst zu vermeiden, die Folgerung geboten, auch Zuständigkeitsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten möglichst schnell zu erledigen (BGHZ 17, 169 [BGH 02.05.1955 - I ARZ 213/54]) und zwar in der Weise, daß jeweils das um die Entscheidung des Konflikts angegangene obere Bundesgericht entscheidet.

  • BGH, 04.05.1955 - IV ZR 185/54

    Prozeßvertretung der offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
    (Ergänzung zu BGHZ 17, 185 [BGH 04.05.1955 - IV ZR 185/54] und BGH NJW 1964, 1416).
  • BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62

    Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Auswirkungen

    Auszug aus BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
    Die Weiter- und Rückverweisung eines Rechtsstreits ist zulässig, wenn nach der Verweisung die Klage geändert wird und für den neuen Antrag ein anderes als das auf Grund der Verweisung mit der Sache befaßte Gericht ausschließlich zuständig ist (BGH NJW 1962, 1819).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Diese Beurteilung durch das Bundessozialgericht als desjenigen obersten Gerichtshofs des Bundes, der zuerst um die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs angegangen worden ist (vgl. für negative Kompetenzkonflikte BGHZ 44, 14, 15), ist grundsätzlich einer abweichenden Entscheidung durch den Senat entzogen.
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

    Sinn des § 36 ZPO ist es, jedem langwierigen Streit der Gerichte untereinander über die Grenzen ihrer Zuständigkeit ein Ende zu machen (BGHZ 17, 168, 170) und eine Ausweitung von solchen Streitigkeiten tunlichst zu vermeiden (BGHZ 44, 14, 15).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

    Sinn des § 36 ZPO ist es, jedem langwierigen Streit der Gerichte untereinander über die Grenzen ihrer Zuständigkeit ein Ende zu machen (BGHZ 17, 168, 170) und eine Ausweitung von solchen Streitigkeiten tunlichst zu vermeiden (BGHZ 44, 14, 15).

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